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Schornsteinfeger im Wettbewerb

  • 31. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Seit Beginn des Jahres 2013 läuft einiges anders auf Deutschlands Dächern.

Denn nun gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Mann in Schwarz hat seine Monopolstellung verloren. Die neuen Regelungen heben das Verbot für gewinnbringende Nebentätigkeiten des Kehrmeisters auf, lassen ihm nur wenige Alleinrechte und geben die meisten typischen Arbeiten für den Wettbewerb frei.

Das hat zur Folge, dass qualifizierte SHK-Fachbetriebe seit Januar 2013 ihr Dienstleistungsspektrum um klassische Schornsteinfegerarbeiten erweitern können. Voraussetzung für das neue Arbeitsfeld ist die entsprechende Qualifikation und der Eintrag in der Handwerksrolle. Der Kunde hat jetzt die Möglichkeit, alle anfallenden Arbeiten aus einer Hand erledigen zu lassen. Besuch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekommt er nur noch zur gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau.


Das vereinfacht das Verfahren für Hausbesitzer und lässt zudem mehr Freiraum bei der Auswahl der Dienstleister.

 
 

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