Wasserqualität sichern
- 31. Juli
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Dank der aktuellen Trinkwasserverordnung mit der 2. Änderungsverordnung von Dezember 2012, kann die gute Trinkwasserqualität in Deutschland noch besser gewährleistet werden.
Vor allem Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sollten sich informieren.
Wenn im Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung mit einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle installiert sind, gilt: Einmal im Jahr müssen an drei definierten Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden.
Die Kosten hierfür liegen pro mikrobiologischer Untersuchung bei circa 30 Euro, dazu kommen Kosten für die An- und Abfahrt zur Probenentnahme.
Die Ergebnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt und für zehn Jahre aufbewahrt.
Ein Fachbetrieb des SHK-Handwerks prüft im Vorfeld, ob die Trinkwasseranlage eine aussagekräftige Untersuchung überhaupt zulässt.
Er legt die Position der Entnahmestellen fest, führt eventuell notwendige Reparaturen aus und baut die erforderlichen Probenahme-Ventile für die Entnahme der Wasserproben ein.
Gebäude mit dezentralen Trinkwassererwärmern (Durchlauferhitzer) im direkten Umfeld der Wohnung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht befreit.
