top of page

RATGEBER

 

Hydraulischer Abgleich: Wohlfühlwärme schaffen

Um sich in der kalten Jahreszeit zu Hause wohlfühlen zu können, ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Haus wichtig.

SHK-Profis empfehlen daher den sogenannten hydraulischen Abgleich im Zusammenhang mit einer Heizungsoptimierung.

Erstes Indiz dafür, dass die Heizung nicht rund läuft, sind gluckernde Leitungen und Heizkörper. Wer meint, das Problem durch eine schnelle Entlüftung in den Griff zu bekommen, täuscht sich oft. Denn Geräusche in der Heizung sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Heizwasserströme in den Rohrleitungen nicht bestmöglich geregelt sind und deswegen nicht dem tatsächlichen Wärmebedarf der Räume entsprechen.

Heizung, Heizungsbau, Heizungsfirma, Sanitär, Nürnberg

Eine neu einregulierte Heizungsanlage kommt vielen Hausbesitzern wie eine komplett neue Heizung vor: Störende Geräusche gehören der Vergangenheit an, alle Heizkörper werden schnell gleichmäßig warm, die Temperatur in einzelnen Räumen lässt sich punktgenau regulieren. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich hängen von den einzelnen Maßnahmen ab, die für eine optimale Funktion der Heizung notwendig sind. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, eine unverbindliche Beratung mit Kassapis-Heizungsservice vor Ort in Anspruch zu nehmen – denn der hydraulische Abgleich steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern senkt auch den Heizenergieverbrauch.

Ein Heikörper-Thermostatventil (links mit Voreinstellung, rechts ohne)

Heizungsmodernisierung: Ohne hydraulischen Abgleich gibt es keine Fördermittel

 

Um Wohnkomfort und Lebensqualität genießen zu können, ist eine moderne energie­effiziente Heizung wichtig.

Der Staat unterstützt den Austausch alter Heizsysteme finanziell, macht dabei aber auch Auflagen.

Was viele Eigenheimbesitzer nicht wissen: Voraussetzung für die staatliche Förderung ist der sogenannte hydraulische Abgleich, bei dem die Heizung vom Fachmann so eingestellt wird, dass die Anlage das Heizungswasser mit der richtigen Temperatur optimal im Haus verteilt.

     

Wird dann noch die Umwälzpumpe gegen eine moderne Hocheffizienzpumpe ausgetauscht, reduzieren sich zudem die Stromkosten.

Der hydraulische Abgleich wird üblicherweise im Rahmen einer Heizungs-Optimierung durchgeführt. Bei dieser empfehlenswerten Maßnahme eines SHK-Fachbetriebs wird das gesamte Heizsystem auf Einsparpotenziale untersucht und optimiert. Der Kunde erfährt schnell und übersichtlich, wie er Energie einsparen kann. Die Investition macht sich angesichts weiter steigender Heizenergie-Preise meist überraschend schnell bezahlt.    

Ein Heikörper-Thermostatventil

links mit Voreinstellung, rechts ohne

Tipps & Tricks

Wollen Sie den Energieverbrauch in Ihrem Haushalt senken?

Wir geben Ihnen ein paar praktische Tipps, wie Sie die Energie, für die Sie bezahlen, optimal nutzen und gleichzeitig die Umwelt schonen. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie dabei viel erreichen.

 

Heizkostenverordnung: Warmes Wasser muss sein

 

Wohnkomfort ist heute ohne warmes Wasser nicht mehr denkbar.

 

Und das sieht auch der Gesetzgeber so, denn zu den vertraglichen Vermieterpflichten gehört laut Deutschem Mieterbund rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser zur Verfügung zu stellen.

 

Dass die Erwärmung des Wassers allerdings mit erheblichen Energiekosten verbunden ist, vergessen dabei viele – denn das Händewaschen, Duschen und Baden mit dem hoch temperierten Nass ist eine Selbstverständlichkeit.

Der sparsamere Umgang mit warmem Wasser soll daher gefördert werden. Die Heizkostenverordnung verlangt in zentral beheizten Mehrfamilienhäusern ab 1.1.2014 den Einbau von zentralen Wärmemengenzählern für die Warmwasserbereitung.

 

Dadurch ist es möglich, die jährliche Wärmekostenabrechnung in Warmwasser und Heizwärme zu gliedern. Ziel ist, einen umweltschonenderen Umgang mit warmem Wasser zu erreichen.

Alte Kostenverteiler zählen nicht mehr

 

Gebäudeeigentümer und Vermieter älterer Häusern müssen bis zum Jahresende veraltete Erfassungsgeräte für Warmwasser und Heizkosten austauschen. Denn dann endet laut Heizkostenverordnung der Bestandschutz für veraltete Warmwasser- und Heizkostenverteiler.

Bisher galt: Warmwasserkostenverteiler, die vor dem 1. Januar 1987 eingebaut wurden, erfüllten die Anforderungen der Heizkostenverordnung, obwohl sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen – diese Übergangsfrist endet zum 1.1.2014. Gleiches gilt für Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981 montiert wurden. Vermieter und Gebäudeeigentümer sind also in der Pflicht, in den nächsten Monaten die alten Warmwasser- und Heizkostenverteiler erneuern zu lassen.

 

Schornsteinfeger im Wettbewerb

 

Seit Beginn des Jahres 2013 läuft einiges anders auf Deutschlands Dächern.

Denn nun gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Mann in Schwarz hat seine Monopolstellung verloren. Die neuen Regelungen heben das Verbot für gewinnbringende Nebentätigkeiten des Kehrmeisters auf, lassen ihm nur wenige Alleinrechte und geben die meisten typischen Arbeiten für den Wettbewerb frei.

Das hat zur Folge, dass qualifizierte SHK-Fachbetriebe seit Januar 2013 ihr Dienstleistungsspektrum um klassische Schornsteinfegerarbeiten erweitern können. Voraussetzung für das neue Arbeitsfeld ist die entsprechende Qualifikation und der Eintrag in der Handwerksrolle. Der Kunde hat jetzt die Möglichkeit, alle anfallenden Arbeiten aus einer Hand erledigen zu lassen. Besuch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekommt er nur noch zur gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau.

Das vereinfacht das Verfahren für Hausbesitzer und lässt zudem mehr Freiraum bei der Auswahl der Dienstleister.

 

Wasserqualität sichern

 

Dank der aktuellen Trinkwasserverordnung mit der 2. Änderungsverordnung von Dezember 2012, kann die gute Trinkwasserqualität in Deutschland noch besser gewährleistet werden.

Vor allem Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sollten sich informieren.

Wenn im Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung mit einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle installiert sind, gilt: Einmal im Jahr müssen an drei definierten Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden.

Die Kosten hierfür liegen pro mikrobiologischer Untersuchung bei circa 30 Euro, dazu kommen Kosten für die An- und Abfahrt zur Probenentnahme.

Die Ergebnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt und für zehn Jahre aufbewahrt.

 

Ein Fachbetrieb des SHK-Handwerks prüft im Vorfeld, ob die Trinkwasseranlage eine aussagekräftige Untersuchung überhaupt zulässt.

Er legt die Position der Entnahmestellen fest, führt eventuell notwendige Reparaturen aus und baut die erforderlichen Probenahme-Ventile für die Entnahme der Wasserproben ein.

Gebäude mit dezentralen Trinkwassererwärmern (Durchlauferhitzer) im direkten Umfeld der Wohnung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht befreit.

 

bottom of page